GKR-Veranstaltung zur neuen IFRS Leasingbilanzierung

Die Gesellschaft für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung e.V. (GKR) lud am 25. Mai 2016 zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung an die HHL Leipzig Graduate School of Management ein. Thema der Veranstaltung war die neue IFRS Leasingbilanzierung.

Nach der Begrüßung durch Professor Dr. Henning Zülch, dem Vorsitzenden der GKR, referierte Herr Andreas Muzzu, WP/StB/CPA, Partner bei der Ernst & Young GmbH WPG, zum Thema „Die neue IFRS-Leasingbilanzierung: Wesentliche Änderungen und praktische Herausforderungen“. Nach mehr als einem Jahrzehnt intensiver Diskussionen und mehreren Entwürfen hat der IASB mit dem im Januar 2016 veröffentlichen IFRS 16 die Leasingbilanzierung auf eine neue Basis gestellt. Obwohl es beim Leasinggeber zu keinen weitreichenden Änderungen für die Bilanzierung kommen wird, sieht der neue Standard für den Leasingnehmer künftig ein einziges Bilanzierungsmodell entsprechend dem „Right-of-Use“ Modell vor. Mit wenigen Ausnahmen soll es dadurch zu einer grundsätzlichen bilanziellen Erfassung aller Rechte und Pflichten aus einem Leasingverhältnis kommen und eine bisherige Off-Balance-Behandlung vermieden werden. Herr Muzzu führte anschaulich aus, welche Auswirkungen die überarbeitete Definition eines Leasingverhältnisses auf Praxisfälle haben kann, was sich künftig bei der Bilanzierung der identifizierten Leasingverhältnisse ändern wird und welche neuen Regelungen bei Sonderthemen wie Sale-and-Leaseback-Transaktionen eingeführt werden. Obwohl der Standard den Bilanzierenden zahlreiche Wahlmöglichkeiten und Erleichterungen bei den Übergangsvorschriften lässt, war vor allem die Frage „Fluch oder Segen des neuen IFRS 16“ Grundlage einer interessanten Diskussion unter den Vortragsteilnehmern.

Herr Muzzu wies darauf hin, dass die Bilanzierenden sich zeitnah mit den neuen Regelungen auseinander setzen müssen und speziell die aktuellen Anhangangaben zu Operating-Leasingverhältnissen bis spätestens 2018 im Sinne eines einheitlichen Übergangs auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden sollten.

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