Abendveranstaltung 5. April 2016 zu Ausgewählten Bilanzierungsfragen und aktuellen Änderungen im Handelsrecht
Die Gesellschaft für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung e.V. (GKR) lud am 05. April 2016 gemeinsam mit dem Leipziger IFRS Round Table zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung an die HHL Leipzig Graduate School of Management ein. Thema der Veranstaltung waren die Behandlung ausgewählter Bilanzierungsfragen und aktuelle Änderungen durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Nach der Begrüßung durch Professor Dr. Henning Zülch, dem Vorsitzenden der GKR, und Richard Mold vom IFRS Round Table referierte Frau Stephanie Jana, M.Sc., LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der HHL, zum Thema „Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach IAS 16 unter besonderer Berücksichtigung der Neubewertungsmethode“. Der International Accounting Standards Board lässt dem Bilanzersteller innerhalb des IAS 16 eine Vielzahl von Wahlrechten und Ermessensspielräumen, damit Unternehmen die Regelungen der IFRS auf ihre Rahmenbedingungen anpassen können. Jedoch führt dies oftmals dazu, dass sich in der Praxis Umsetzungsprobleme der Standardvorschriften ergeben können. Frau Jana führte zunächst in die grundlegenden IFRS-Bilanzierungsregelungen für das Sachanlagevermögen ein. Im Rahmen der Folgebilanzierung des Sachanlagevermögens stehen die Bilanzierenden vor dem expliziten Wahlrecht zwischen der Anwendung der Anschaffungskostenmethode und der Neubewertungsmethode. Die bilanzielle Behandlung, speziell der Neubewertungsmethode, wurde anhand eines Fallbeispiels anschaulich dargestellt und die Vorteile dieser Bewertungsmethode aufgezeigt. Zudem wurde die Anwendung des Komponentenansatzes im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen beispielhaft dargelegt und schlussendlich mit der gleichzeitigen Anwendung der Neubewertungsmethode in Einklang gebracht. Vor allem der Komponentenansatz und praktische Fragen der planmäßigen Abschreibungen führten zu einer lebhaften Diskussion.
Im zweiten Vortrag des Abends gab Herr Steffen Zätzsch-Loos, WP/StB, Senior Manager bei Ernst & Young GmbH am Standort Leipzig, einen Überblick zu den aktuellen Änderungen im Handelsrecht mit dem Thema „Erleichterungen und Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz“, die seit dem 1. Januar 2016 erstmals anzuwenden sind. Neben Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung für Jahresabschlüsse und Lageberichte von Konzerntöchtergesellschaften führen die neuen Regelungen bedeutsame Veränderungen in den Haftungsverhältnissen von Konzerngesellschaften bei Verlustübernahme sowie Veränderungen des ausschüttungsfähigen Eigenkapitals ein. Darüber hinaus kommt es zu Änderungen in der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB. Vor allem die Neudefinition der Umsatzerlöse führte unter den Teilnehmern zu einer interessanten Diskussion. Herr Zätzsch-Loos konstatierte, dass vor allem im Jahresabschluss an hervorgehobener Stelle künftig die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Handelsregisternummer anzugeben sind und als ein erstes Indiz für die Implementierung der BilRUG-Regelungen durch die Unternehmen gedeutet werden kann.
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