Nächster Halt: Omnibus-Verordnung! – Die Vorschläge der EU-Kommission zum ersten Omnibus-Paket und einer möglichen „CSRD 2.0“ im Überblick

Mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Unternehmen zur Berichterstattung über ihre wesentlichen Datenpunkte zu den Themen Environment, Social und Governance verpflichtet. Mit diesen Verpflichtungen gehen zahlreiche Berichterstattungsanforderungen einher, die bislang auf großen Widerstand in der Praxis gestoßen sind und somit die hinter dem Regelwerk stehenden Ziele gefährden. Mit den aktuell diskutierten Reforminitiativen soll die Verbindung der Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gefördert werden. Dahingehend avisierte die EU-Kommission in ihrem am 11.02.2025 publizierten Arbeitsprogramm drei Omnibus-Pakete. In diesem Kontext wurde am 26.02.2025 das erste Paket veröffentlicht, welches das Thema der Nachhaltigkeit fokussiert, drastische Maßnahmen zur Reduktion der Berichtspflichten vorsieht und den Übergang von einer „CSRD 1.0“ zu einer möglichen „CSRD 2.0“ impliziert.
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